NRW: Dampfen von E-Zigaretten ist in Gaststätten erlaubt!

Das Rauchverbot für E-Dampfer in Deutschland ist ein umstrittenes Thema in unserer heutigen Gesellschaft. Damit verknüpft ist das Dampfen einer E-Zigarette in Gaststätten, welches auch zu einem Streitthema geworden ist. Es ist zur Zeit so festgelegt, dass jedes Bundesland selbst bestimmt, wie mit den E-Zigaretten umzugehen ist. In einigen Bundesländern sind E-Zigaretten sogar den herkömmlichen Zigaretten gleichgestellt. In Nordrhein-Westfalen jedoch wurde nach gerichtlichem Verfahren entschieden, dass die Wirte ihren Gästen den Konsum von E-Zigaretten weiterhin gestatten dürfen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass die elektrischen Zigaretten in Nordrhein-Westfalen nicht mehr unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen sollen.

 

Der Weg zum gerichtlichen Verfahren

Ein Gastwirt aus Köln, der die Benutzung von E-Zigaretten in seiner Gaststätte erlaubte, reichte Klage ein, nachdem die Stadt Köln ihm Ordnungsmaßnahmen androhte. Die Stadt Köln war nämlich der Auffasung, dass die elektrische Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (NiSchG NRW) falle und somit der Konsum in Gaststätten zu unterbinden sei. Der Kölner Wirt jedoch war ganz anderer Meinung: Bei E-Zigaretten entstehe kein Rauch aufgrund des fehlenden Verbrennungsprozesses und es gäbe nur eine Verdampfung der Inhaltsstoffe. Der Gastwirt ließ es auf eine gerichtliche Feststellung ankommen und das Verwaltungsgericht gab der Klage sogar statt. Das Oberverwaltungsgericht wies daraufhin die Berufung der Stadt Köln ab.

 

Argumentation der Richter

Rauchverbot-ist-kein-DampfverbotEin entscheidender Argument war beispielsweise, dass das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen keine ausdrücklichen Regelungen zur E-Zigarette beinhalte. Die Richter argumentierten weiterhin damit, dass es bei einer elektrischen Zigarette keinen Verbrennungsprozess gebe, sondern lediglich eine Verdampfung. Außerdem sei bislang auch noch nicht hinreichend erforscht oder erwiesen, wie gefährlich die E-Zigarette für Passivdampfer sei.

 

Fazit zum Thema „Rauchverbot ist kein Dampfverbot“

Obwohl das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Verwendung von E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt hat, ist die Rechtslage der elektrischen Zigaretten trotzdem umstritten. Die Landesregierung Düsseldorf ist der Ansicht, dass E-Zigaretten klar unter das Rauchverbot fallen. Das NRW-Gesundheitsministerium betonte, dass die Nutzung von elektrischen Zigaretten oder auch Shishas genauso wie der Konsum von Tabakzigaretten als Rauchen gelte. Außerdem verpflichte das Urteil keinen Wirt, die Benutzung von E-Zigaretten in seiner Gaststätte zuzulassen.

Quellen:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Artikel in der SWR: Dampfen statt qualmen
 

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